LEICA.GMBHVERBRAUCHERARCHIV

2026-10-03 · 2026-10-09

Leicas Antwort vom 2. Oktober: Produkte und Zahlungen abgleichen

Das dokumentierte Schreiben nennt die M (Typ 240) und zwei Objektive, nicht die M9. Ein Angebot belegt keine Zahlung. Der Verbraucher fordert einzelne Servicenachweise.

Das Archiv dokumentiert ein Unternehmensschreiben von J. Winter vom 2. Oktober 2026. Darin werden bestimmte Arbeiten an der M (Typ 240), dem Noctilux-M und dem Summilux-M als kostenlos bezeichnet und der Vorgang als abgeschlossen betrachtet. Der Verbraucher erkennt die Antwort an, bestreitet aber, dass der Fall gelöst ist.

Wiedergegebener Originalwortlaut des Unternehmensschreibens

In your case, we have therefore conducted complimentary work on your Leica M (Type 240), Noctilux-M and Summilux-M lens.

That response represents Leica Camera AG’s final response on this matter.

We respectfully consider this matter closed.

Das Schreiben erwähnt die M9 nicht. Der Betrag von 1.303 € zuzüglich Mehrwertsteuer im CCD-Streit ist ein Kostenvoranschlag oder Kostenbeitrag, kein Zahlungsnachweis. Die Unterlagen zu den Aufträgen 1058152 und 1105973 müssen den jeweiligen Produkten, Rechnungen, tatsächlichen Zahlungen, Arbeiten und Erstattungen zugeordnet werden, bevor ein Widerspruch festgestellt werden kann.

Der Verbraucher berichtet, auch die Reparatur der M (Typ 240) bezahlt zu haben und dass sowohl die M9 als auch die M (Typ 240) innerhalb eines halben Jahres erneut ausgefallen seien. Dies ist seine Darstellung, kein Eingeständnis von Leica und keine unabhängig bestätigte Diagnose. Er verlangt eine belegte Erklärung und eine praktische Abhilfe.

Die historische CCD-Kulanzaussage von 2014 betrifft die darin aufgeführten CCD-Modelle. Sie begründet keine bedingungslose lebenslange Garantie und überträgt diese CCD-Regelung nicht auf den CMOS-Sensor der M (Typ 240).

Zugehörige Unterlagen und die aktuelle Beschwerde

Redaktionelle Übersetzung der englischen Verbrauchererklärung. Der chinesische Screenshot der Mitteilung bleibt unverändert; der Originalwortlaut des Unternehmens wird gesondert gekennzeichnet.